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Brandschutz im Holzbau

Brandschutz im Holzbau

Aktuelle Hinweise zu brandschutztechnischen Nachweisen im Holzbau

RIGIPS entwickelt leistungsfähige Systeme und Lösungen für trockenen Innenausbau und Leichtbau sowie für den Holzbau. Damit einher gehen kontinuierliche Anpassungen und Verbesserungen in puncto Brandschutz. Sukzessive eingeführte Änderungen der baurechtlichen Grundlagen führen zu Veränderungen der Nachweissituation. Als verantwortungsvoller Hersteller und Partner möchten wir Sie aus diesem aktuellen Anlass über diese Veränderungen informieren und bitten Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

Die technischen Regeln zur Erteilung bauaufsichtlicher Ver- und Anwendbarkeitsnachweise finden sich in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (MVV TB, Landes-VV TB). In den lfd. Nrn. C3.21, C4.1 und C4.2 der MVV TB werden Vorgaben für Holzbauteile mit definiertem Feuerwiderstand gemacht. In der MVV TB Fassung 2021/1 wurden Änderungen vorgenommen, die in der Folge durch die jeweiligen Landes-VV TB rechtsgültig wurden. Das betrifft auch die im vorliegenden Planen und Bauen Holzbau zitierten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP):

  • Die Nummer C3.21 wurde ersatzlos gestrichen. In der Folge entfiel die Möglichkeit der Erteilung von abP, die das Kapselkriterium K260 beschreiben.
  • Die Nummern C4.1 und C4.2 wurden mit der Einschränkung „ausgenommen solche nach A2.2.1.4“ versehen. Dies Einschränkung betrifft Bauteile im Anwendungsbereich der Muster-Holzbau-Richtlinie MHolzBauRL, die eine Erteilung von abP für Feuerwiderstandsklassen > F30-B nicht mehr vorsieht.

Rigips Brandprüfung Holztafelbauwand - Brandofen
Brandprüfung einer Holztafelbauwand - Blick in Brandofen, Foto: SAINT-GOBAIN RIGIPS GmbH

Durch die beschriebenen Änderungen der MVV TB und ihrer Umsetzung in den Landes-VV TB wurden die Rechtsgrundlagen zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen stark eingeschränkt, weshalb insbesondere die Anwendbarkeitsnachweise der Holztafelwände HW ihre Gültigkeit verlieren oder in absehbarer Zeit verlieren werden.

Die Festlegung der brandschutztechnischen Eigenschaften von Bauteilen ist zentrale Planungsaufgabe. Ob ein Bauteil in Holzbauweise zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Die derzeitige Nachweissituation betrachtet weniger die Leistungsfähigkeit eines Bauteils, sondern in erster Linie dessen baurechtliche Zulässigkeit.

Planen & Bauen Holzbau

Im vorliegenden Planen und Bauen Holzbau finden sich Angaben zum Feuerwiderstand und teilweise auch zur Brandschutzwirkung der zugehörigen Beplankung. Die Verweise auf Anwendbarkeitsnachweise sind sachlich korrekt. Aufgrund der beschriebenen Veränderung der baurechtlichen Grundlagen ist die baurechtliche Zulässigkeit der dargestellten Systeme im Einzelfall zu prüfen und mit den Genehmigungsbehörden abzustimmen. Diese baurechtlichen Bewertungen werden auf Ebene der Bundesländer getroffen, daher können diese je nach Bundesland zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Planen & Bauen Holzbau - Katalog (PDF)

Prüfung einer Brandschutz-technisch wirksamen Bekleidung
Prüfung einer Brandschutz-technisch wirksamen Bekleidung, Foto: SAINT-GOBAIN RIGIPS GmbH

Rigips Kontakt

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Vorhaben und Planungen, unser Techniker-Team steht Ihnen zur Verfügung. Als registriertes Partnerunternehmen oder Planungsbüro können Sie zudem unsere telefonische Premium-Fachberatung unter (0209) 3603541* kontaktieren.

Ergänzende Hinweise zur Nachweisführung im Holzbau sind auch hier zu finden!

* Normale Telefongebühren für registrierte RIGIPS und ISOVER Partner